FAQ zum Schulsanitätsdienst

Dieses FAQ ist zweigeteilt. Der obere Teil richtet sich an Kreisverbände und Kreisleitungen. Weiter unten gibt es ein eigenes FAQ für Schulen, Lehrkräfte und Zuständige im Schulsanitätsdienst.

Für Kreisverbände/Kreisleitungen

Moin! 
Du bist JRK-Kreisleitung und möchtest in deinem Kreisverband einen Schulsanitätsdienst (kurz: SSD) etablieren oder es gibt bei dir sogar bereits SSD-Gruppen? Dann stellst du dir bestimmt ein paar Fragen. Darum haben wir für dich dieses FAQ erstellt:

Bei wem liegt die Verantwortung für den Schulsanitätsdienst im Kreisverband?

Die JRK-Kreisleitung ist die erste Ansprechperson für den Schulsanitätsdienst. Es macht Sinn, weitere Absprachen innerhalb des DRK-Kreisverbandes zu treffen, sodass beispielsweise die Ehrenamtskoordination als Ansprechperson fungiert oder die Kreisausbildungsleitung die Ausbildung des SSD übernimmt.

Wie wird die Lehrkraft/die Schule seitens des Roten Kreuzes begleitet?

Die Lehrkräfte erhalten Unterstützung und Beratung aus dem jeweiligen Kreisverband durch eine Ansprechperson – das reicht von der Unterstützung bei der Organisation bis hin zum Erfahrungsaustausch. Auch werden JRK-Informationen weitergegeben und bei Bedarf geeignete Referierende vermittelt. Gleichzeitig werden die Lehrer:innen fortgebildet und vorbereitet. Zudem übernimmt das Rote Kreuz die Öffentlichkeitsarbeit.

Eine Schule möchte einen SSD gründen. Gibt es eine Vorlage für einen Kooperationsvertrag?

Ja, im Downloadbereich in der Arbeitshilfe für Schulsanitätsdienste (Kooperationsvertrag auf Seite 94) 

Brauchen die Schüler:innen einen SAN-Lehrgang?

Nein, eine Erste Hilfe - Ausbildung reicht völlig aus. Diese ist wiederum verpflichtend und wird vom JRK angeboten.

In welchem Alter, bzw. in welchen Jahrgängen ist ein SSD angebracht?

Schulsanitäter:in kann jede:r Schüler:in der Sekundarstufe werden, der:die eine Erste Hilfe - Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) abgeschlossen hat. Sie können in ihrer Arbeit von jüngeren Schüler:innen, den Juniohelfer:innen unterstützt werden.

Müssen die Schüler:innen Mitglied im JRK sein?

Ja. Ein entsprechender Mitgliedsantrag ist von jeder Person auszufüllen und über die zuständige Person für den SSD bei der JRK-Kreisleitung abzugeben. Eine Mitgliedschaft im JRK ist kostenlos. Eine Vorlage für einen Aufnahmeantrag ist in den Downloads.

Braucht jedes Mitglied im SSD ein eigenes Mitgliedsbuch?

Dies ist nicht zwingend erforderlich, da Mitglieder des SSD teilweise nur eine begrenzte Zeit aktiv sind. Es genügt, wenn die Mitglieder in einer Liste geführt werden. Auf Wunsch kann selbstverständlich ein Mitgliedsbuch ausgehändigt werden.

Wer trägt die Kosten für den Erste Hilfe - Kurs?

Gemäß Beschluss des Präsidialrats vom 19.03.2009 ist ein Erste Hilfe - Kurs für Mitglieder des Jugendrotkreuzes grundsätzlich kostenlos. Da die Mitglieder des SSD ebenfalls JRK-Mitglieder sind, gilt dies auch für sie. Die Kosten trägt demnach der Kreisverband.

Wer finanziert das Material für die Schule?

In erster Linie muss die Schule das Material für die San-Taschen über den Schulträger anschaffen. Übungsmaterial kann darüber hinaus beispielsweise auch bei lokalen Autohäusern oder Firmen angefragt werden. Außerdem kann man die Schule unterstützen, indem man auf Finanzierungen, wie z.B. Stiftungen und Fördervereine aufmerksam macht.

Ich habe von SSD-Boxen für neugegründete Gruppen gehört. Kann ich diese für die Gruppen in meinem Kreisverband bekommen?

Ja, diese gibt es für ab dem Jahr 2025 neugegründete SSD-Gruppen über den Landesverband unter folgendem Link: Zur SSD-Box

Inwieweit müssen die Schüler:innen fortgebildet werden?

Für die Ausbildung genügt ein Erste Hilfe - Kurs. Die Ausbildung erfolgt nach Absprache über den DRK-Kreisverband. Danach sollten regelmäßige Weiterbildungen der Schüler:innen erfolgen.

Wer bildet die Schüler:innen aus?

Die Ausbildung erfolgt in Absprache mit dem Kreisverband, z.B. der Kreisausbildungsleitung. Es empfiehlt sich, zuständige Lehrkräfte langfristig den Erste Hilfe - Ausbildendenlehrgang absolvieren zu lassen, um die Ausbildung vor Ort durchführen lassen zu können.

Wie können wir die Mitglieder des SSD in die weiteren Bereiche des JRK integrieren?

Kooperationslehrkräfte können zum Beispiel mit Veranstaltungsinformationen versorgt werden. Die SSD-Mitglieder können an allen Veranstaltungen und Wettbewerben des JRKs teilnehmen. Auch eine Juleica-Ausbildung in Einbeck ist möglich und kann beispielsweise Anreiz sein, mehr Verantwortung im JRK oder dem Schulsanitätsdienst zu übernehmen.

Welchen Mehrwert bietet der Schulsanitätsdienst für den Kreisverband?

Der Kreisverband profitiert durch die Nachwuchsgewinnung und die Verankerung der humanitären Werte in der Gesellschaft. 

Konkret hat der Kreisverband folgende Vorteile und Nutzen: 

  • Der SSD ist oft der erste Kontakt für Jugendliche mit den Hilfsorganisationen. Viele ehemalige Schulsanitäter:innen engagieren sich später ehrenamtlich im aktiven Dienst, z.B. im Sanitätsdienst, Rettungsdienst oder in der Jugendarbeit.
  • Durch den Schulsanitätsdienst werden bei den Teilnehmenden frühzeitig Werte wie Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Toleranz gefördert. Dies entspricht dem humanitären Auftrag der Kreisverbände.
  • Die Präsenz in Schulen stärkt das positive Bild des Kreisverbandes in der lokalen Gemeinschaft. Die Bevölkerung nimmt die Organisation als wichtigen Akteur in der Jugendarbeit und im sozialen Bereich wahr.
  • Die Ausbildung der Schulsanitäter:innen in Erster Hilfe trägt zur allgemeinen Sicherheit bei und sorgt dafür, dass mehr Menschen in der Gemeinschaft in Notsituationen kompetent helfen können.
  • Der SSD bietet dem Kreisverband die Möglichkeit, eng mit Schulen, Lehrkräften, Eltern und lokalen Behörden (Feuerwehr, Polizei) zusammenzuarbeiten und das Netzwerk in der Region auszubauen.
  • Schulsanitätsdienst ist oft ein Projekt des Jugendrotkreuzes und bildet eine wichtige Säule der Jugendverbandsarbeit innerhalb des Kreisverbandes.  
     
Gibt es für mich als Kreisleitung Vorlagen, die ich nutzen kann?

Ja, es gibt Vorlagen für z.B. den Kooperationsvertrag mit Schulen, den Mitgliedsantrag oder auch eine Bescheinigung für die Schüler:innen (Kooperationsvertrag auf Seite 94). Die Arbeitshilfe findet sich im Downloadbereich.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wende dich gerne an die JRK-Fachgruppe auf Landesebene oder schaue in den Leitfaden des Bundesverbandes ("Rahmenkonzeption Schularbeit") in den Downloads.
Die Fachgruppe JRK und Schule erreichst du über folgende Mail-Adresse: jrk-fgschule(at)lists.drk-nds.de

Für Schulen / Lehrkräfte / Zuständige im Schulsanitätsdienst

Moin!
Du bist zuständig für den Schulsanitätsdienst (kurz: SSD) oder das Thema interessiert dich? Vielleicht möchtest du sogar einen Schulsanitätsdienst etablieren oder es gibt bei dir sogar bereits eine SSD-Gruppe? Dann stellst du dir bestimmt ein paar Fragen. Darum haben wir für dich dieses FAQ erstellt.

Ich bin Lehrkraft und möchte einen SSD gründen. An wen wende ich mich?

Die JRK-Kreisleitung ist deine erste Ansprechperson für den Schulsanitätsdienst. Falls du diese noch nicht kennst, wende dich für den Kontakt gerne erst an den Landesverband. Wir helfen dir gerne weiter: jrk-fgschule(at)lists.drk-nds.de

Ich habe einen SSD an meiner Schule. An wen wende ich mich bei Fragen?

Die JRK-Kreisleitung ist deine erste Ansprechperson für den Schulsanitätsdienst. Falls du diese noch nicht kennst, wende dich für den Kontakt gerne erst an den Landesverband. Wir helfen dir gerne weiter: jrk-fgschule(at)lists.drk-nds.de

Welchen Mehrwert bietet der Schulsanitätsdienst?

Schulsanitäter:innen sorgen bei Schul- und Sportfesten, Ausflügen und an ganz normalen Schultagen für die Sicherheit ihrer Mitschüler:innen und helfen bei Notfällen. Sie sind fit in Erster Hilfe, sorgen für die Prävention auf dem Schulhof und unterstützen die Schule in ihrer Aufgabe die Erste Hilfe zu gewährleisten. Das JRK Rheinland-Pfalz hat eine Übersicht erstellt: 

https://www.jrk-rlp.de/jrk-und-schule/der-schulsanitaetsdienst

Für die Schüler:innen:

Schüler profitieren vom Schulsanitätsdienst durch den Erwerb wertvoller Erste-Hilfe-Fähigkeiten, gestärktes Selbstvertrauen und Verantwortungsbewusstsein, eine sinnvolle Freizeitgestaltung und die Chance, eine Vorbildfunktion in der Schulgemeinschaft einzunehmen, was ihr soziales Engagement und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördert und ihnen Einblicke in soziale Berufe gibt. Sie lernen, in Notfällen zu handeln, Gefahren zu erkennen und die Sicherheit an der Schule aktiv zu unterstützen.

Was muss ich als Schule erfüllen?
  • Eine Ausstattung gemäß der Vorgaben des Gemeindeunfallversicherungsverbandes (DGUV) vorhalten (siehe dazu die Broschüre in den Downloads)
  • Notwendiges Übungsmaterialien bereitstellen/besorgen
  • Die verpflichtende Benennung einer Kooperationslehrkraft
  • Erste-Hilfe-Materialien für mobilen Einsatz beschaffen (bspw. über den Schulträger)
  • Schulsanitätsdienst-Westen als Erkennungszeichen (empfohlen)
  • Es gibt Ausweise für Schulsanitäter:innen, diese sind jedoch nicht zwingend erforderlich. Auf Nachfrage sind diese bei der JRK-Kreisleitung erhältlich. 
Braucht es einen eigenen San-Raum?

Ja. In allen Schulen muss mindestens ein Raum vorhanden sein, in dem verletzte oder erkrankte Personen betreut werden können („Sanitätsraum“, „Krankenzimmer“, „Schularztzimmer“). Dieser sollte sich zu ebener Erde in zentraler Lage innerhalb der Schule und/oder im Bereich der Werkstätten und/oder in der Sporthalle befinden und für den Rettungsdienst gut zugänglich sein. Dieser Raum muss mindestens mit einem kleinen Verbandkasten nach DIN 13157 Typ C sowie einer Krankentrage nach DIN 13024, Teil 1 oder DIN 13024, Teil 2 oder einer Liege ausgerüstet sein. Auch sollte ein Waschbecken mit fließend kaltem und warmem Wasser vorhanden sein (vgl. DGUV-Merkblatt „Erste Hilfe in Schulen“ unter Downloads). Für die Aus- und Fortbildung der Schüler:innen sollte ein fester Raum vorhanden sein.

Was sind die Anforderungen an eine Kooperationslehrkraft / zuständige Person für den SSD?
  • Ein erfolgreicher Abschluss einer Erste-Hilfe-Grundausbildung (8 Unterrichtseinheiten), nicht älter als ein Jahr bei Aufnahme ihrer Tätigkeit
  • Die hauptamtliche Tätigkeit in der Schule (schulische Fachkräfte) (Kooperationslehrer:innen sind für den Schulsanitätsdienst verantwortlich, da es sich grundsätzlich um eine schulische Veranstaltung handelt. Sie können ihre Aufgabe aber auch an andere Personen delegieren, wie z.B. außerschulische Fachkräfte.)
  • Kenntnisse über das Rote Kreuz, das JRK und seine Arbeit
  • Kenntnisse über die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Kooperationslehrer:innen
  • Regelmäßige Fortbildung in Erster Hilfe
  • Die detailliert Beschreibung der Aufgaben ist im Leitfaden des Bundesverbandes. Vergleiche hierzu die Handreichung Schulsanitätsdienste des Kultusministeriums und die Broschüre zur Rahmenkonzeption der Schularbeit bei unseren Downloads
Wie verwalte ich die Mitglieder des Schulsanitätsdienstes?

Durch die betreuende SSD-Lehrkraft wird eine Mitgliederliste verwaltet und die Anwesenheit protokolliert. Die Mitglieder des SSD müssen darüber hinaus einen entsprechenden JRK Mitgliedsantrag ausfüllen und bei der Lehrkraft abgeben. Diese werden die Anmeldungen schnellstmöglich an die JRK-Kreisleitung weiterreichen. Der Aufnahmeantrag findet sich in den Downloads.

Wer bezahlt den EH-Kurs für den SSD und welche Kosten kommen auf die Schule zu?

Da die Mitglieder des SSD ebenfalls JRK-Mitglieder sind, ist die Erste Hilfe - Ausbildung gemäß Beschluss des Präsidialrats vom 19.03.2009 für Mitglieder des Jugendrotkreuzes grundsätzlich kostenlos. Das Material für die San-Taschen muss die Schule über den Schulträger anschaffen. Übungsmaterial kann man darüber hinaus beispielsweise auch bei lokalen Autohäusern oder Firmen anfragen. Es gibt auch weitere Finanzierungen über z.B. Stiftungen. Frag dazu gerne bei deinem zuständigen DRK-Kreisverband nach.

Es gibt außerdem die Möglichkeit einer einmaligen finanziellen Unterstützung durch die Unfallkasse: https://www.guvh.de/praevention/erste-hilfe-antragsverfahren/Schulsanitaetsdienst/Voraussetzung.php ↗

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen kommen auf mich als Schule zu?

Es gibt verschiedene Vorgaben zu z.B. Haftung, Aufsichtspflicht und Versicherung. Eine Orientierung bietet die Arbeitshilfe des Kultusministeriums ↗ oder die Unfallkasse Informationen zum Schulsanitätsdienst

Es wird trotzdem empfohlen, sich über örtliche Besonderheiten zu informieren. 

Ich wurde zu einer Sitzung des JRK eingeladen. Was ist das und was muss ich da tun?

Eine Übersicht über die unterschiedlichen Gremien ist hier zu finden: Gremien
Bei Fragen steht die JRK-Kreisleitung oder Ansprechpartner:in aus dem Kreisverband zur Verfügung.

Wer bildet meine Schüler:innen aus?

Die Ausbildung erfolgt in Absprache mit dem DRK-Kreisverband durch eine:n Erste-Hilfe-Ausbilder:in. Langfristig bietet es sich für die betreuende Lehrkraft an, einen Erste-Hilfe-Ausbildendenlehrgang zu absolvieren, um danach unkomplizierter Ausbildungen vor Ort durchführen zu können.

Was passiert im Notfall?

Innerhalb des Schulsanitätsdienstes gibt es feste Teams, die abwechselnd für den Einsatzfall eingeplant werden. In einem Notfall wird das diensthabende Team über Durchsagen, Funkgeräte oder Boten informiert. Es kümmert sich am Unfallort um die Verletzten oder Erkrankten, veranlasst gegebenenfalls die Alarmierung des Rettungsdienstes und leistet Erste Hilfe. Anschließend wird der Einsatz für eventuelle Versicherungsfragen dokumentiert.

Gibt es Fortbildungen für SSD-Lehrkräfte / Zuständige im SSD?

Ja, gibt es. Einmal jährlich findet eine Fachtagung mit unterschiedlichen Themen und zum Vernetzen statt. Vertiefend bieten das DRK und JRK-Lehrgänge im Bereich Notfalldarstellung, Erste Hilfe und Ausbilderlehrgänge an. 

Angebote des JRK Landesverbands gibt es hier: Seminare & Schulungen

Gibt es vom JRK spezielle Angebote/Veranstaltungen für SSD-Gruppen?

Ja, die gibt es. In den JRK-Kreisverbänden finden jährlich Wettbewerbe statt, bei denen man sich mit anderen in Disziplinen wie Rotkreuz-Wissen und Erste-Hilfe-Fähigkeiten messen kann. 

Ein gesondertes SSD-Event befindet sich in der Planung. 

Inwiefern kann ich als Schule die JRK-Struktur nutzen?

Als Mitglieder des Jugendrotkreuzes können die Schüler:innen des SSDs an allen Veranstaltungen und Wettbewerben des JRKs teilnehmen. Auch eine Juleica-Ausbildung in Einbeck ist möglich und kann beispielsweise Anreiz sein, mehr Verantwortung im JRK oder dem Schulsanitätsdienst zu übernehmen. 

Brauchen die SSD-ler:innen bestimmte Bekleidung, z.B. T-Shirts?

Nein, dies kann aber für die Wiedererkennung sinnvoll sein. Wichtig ist es, dabei die Bekleidungsrichtlinie des Jugendrotkreuzes zu beachten. Benötigt werden jedoch gelbe Schulsanitätsdienstwarnwesten für den Einsatz als Erkennungszeichen. 

Die Richtlinien zur Bekleidung finden sich im Download-Bereich

Gibt es ein Logo für den Schulsanitätsdienst?

Ja, neben dem JRK-Logo gibt es auch ein eigenes Logo für den Schulsanitätsdienst. Die entsprechende Datei kannst du bei der JRK-Kreisleitung anfragen.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wende dich an die zuständige Person in deinem Kreisverband oder auf Landesebene. 

Kontakt auf Landesebene: jrk-fgschule(at)lists.drk-nds.de 

Porträt eines Mitarbeiters der JRK-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen.

Ansprechperson:
Felix Helms

Bildungsreferent
(Pronomen er/ihn)

Telefon: 0511 28000 - 405
E-Mail: felix.helms(at)drklvnds.de

Porträt eines Mitglieds der Landesleitung

Ansprechperson:
Karina Köhr

JRK-Landesleitung
(Pronomen sie/ihr)

E-Mail: karina.koehr(at)jugendrotkreuz-nds.de

Porträt eines Mitglieds der Landesleitung

Ansprechperson:
Inka Lohmeier

Landesleitung
(Pronomen sie/ihr)

E-Mail: inka.lohmeier(at)jugendrotkreuz-nds.de

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende