Frequently Asked Questions (FAQs)

Wer kann Teamer für die Ausbildung von Gruppenleitungen werden?

Gruppenleitungen ab 18 Jahren, die bereits ein paar Jahre Verbandserfahrung im Jugendrotkreuz besitzen haben die Möglichkeit, Teamer im Arbeitskreis Aus- und Fortbildung zu werden. Erforderlich ist weiterhin die Teilnahme an einer 50-stündigen Fortbildung (drei Wochenenden) sowie dem teamen eines Gruppenleiter*innengrundkurses.

Können 14-jährige Teilnehmer*innen an einem Gruppenleiter*innengrundkurs teilnehmen?

Nein. Die Juleica kann erst mit 16 Jahren beantragt werden. Der Besuch des Gruppenleiter*innengrundkurses und die verbandsinterne Arbeit als Gruppenleitung mit 15 Jahren stellen bereits die Ausnahme dar.

Was sind die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an einem Gruppenleiter*innengrundkurs?

a) Mindestalter von 15 Jahren am ersten Tag der Veranstaltung.
b) Dauerhaftes, nachgewiesenes Engagement bei einem Träger der Jugendarbeit.
c) Gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung.

Wie viele Inhalte darf man auf einem Gruppenleiter*innengrundkurs verpassen?

Die Ausstellung der Juleica erfordert, laut den Vereinbarungen der obersten Landesjugendbehör-den der Länder vom 12./13.11.1998 und den im Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 4./5.6.2009 festgelegten bundeseinheitlichen Qualitätsstandards, einen Nachweis über die Teilnahme an einem mindestens 50 Zeitstunden umfassenden Grundlehrgang. Aus diesem Grund wurde im Jugendrotkreuz Niedersachsen beschlossen, dass maximal ein Unterrichtsblock (1,5 Zeitstunden) versäumt werden darf. Andernfalls muss der Kurs wiederholt werden.

Ich konnte krankheitsbedingt nicht an einem Wochenende des Gruppenleiter*innengrundkurses teilnehmen. Kann ich das Wochenende an einem anderen Kurs nachholen?

Nein. Da es den Teamer der einzelnen Lehrgänge selbst überlassen ist, wie sie ihren Lehrgang strukturieren, ist es nicht möglich, verpasste Wochenenden auf einem anderen Lehrgang nachzuholen.

Muss ich bei der Ausbildung zur Gruppenleitung meinen Erste-Hilfe-Schein vorweisen?

Ja, denn für die Beantragung der Juleica mit 16 muss man zwingend einen gültigen, Erste-Hilfe-Ausweis vorweisen, der nicht älter ist als drei Jahre ist. Da nach dem erfolgreich abgeschlossenen Gruppenleiter*innengrundkurs bereits eine innerverbandliche Tätigkeit als Gruppenleitung mit bereits 15 Jahren möglich ist, ist es auch erforderlich, einen Erste-Hilfe-Ausweis vorzuweisen.

Kann ich unangemeldet an einem Kurs/Seminar/Angebot teilnehmen?

Nein. Eine Anmeldung muss in jedem Fall über das Anmeldeformular mit Angabe des Kostenträgers und mit Information der Kreisleitung erfolgen. Bei manchen Seminaren gibt es Personen auf der Warteliste, denen durch solch ein Verhalten die Teilnahme verhindert wird.

Bildungsurlaub

Teamer, die Veranstaltungen für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Niedersachsen e. V. betreuen, kann eine Bescheinigung über diese Tätigkeit zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber mit der Bitte um Gewährung von Sonderurlaub/Bildungsurlaub ausgestellt werden.

Verdienstausfall

Teamer, die für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Niedersachsen e. V. in leitender Position Seminare und Veranstaltungen betreuen, haben die Möglichkeit im Anschluss der Veranstaltung einen Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall über den Landesjugendring zu stellen. Anträge sind im Landesverband zu erhalten unter: 0511 28000-402 oder info(at)jugendrotkreuz-nds.de

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