Das Thema "Kindeswohl" ist für jeden Kinder- und Jugendverband ein wichtiges Thema. Daher sind auch wir im Jugendrotkreuz Niedersachsen präventiv tätig, um die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu schützen. Dies geschieht in erster Linie durch:
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz (kurz: BKiSchG) soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung und Missbrauch verbessert werden. Mit dem BKiSchG sollen u.a.
Landesjugendring Niedersachsen zum BKiSchG
BMFSFJ - Bundeskinderschutzgesetz
![]() | DRK-Standards_zum_Schutz_vor_sexualisierter_Gewalt.pdf DRK Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK. |
![]() | Ehrenkodex_JRK_LV_Nds._-_Stand_25.10.2016.pdf Dieser Ehrenkodex gilt für alle Veranstaltungen auf Landesebene im JRK Niedersachsen und kann darüber hinaus als Vorlage für die JRK-Arbeit vor Ort genutzt werden. |
![]() | Verfahrensplan_JRK-Niedersachsen_-_Stand_09.02.2016.pdf Dieser Verfahrensplan ist laut Beschluss der JRK-Landesversammlung (10.10.2015) für das Jugendrotkreuz im Landesverband Niedersachsen gültig. |
![]() | Kreisverband_Ansprechpersonen_Vertrauenspersonen.pdf Aktuelle Übersicht der Ansprech- und Vertrauenspersonen in den jeweiligen Kreisverbänden (Stand: 31.07.2015). Wenn es keine Ansprechperson vor Ort gibt, bitte an den Landesverband wenden. |
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Zuständig für den DRK-Landesverband Niedersachsen:
Astrid Bergst
Email: astrid.bergst@drklvnds.de
Telefon: 0511 28000 - 322
Kontakt im Jugendrotkreuz:
Katrin Bäumler
Email: katrin.baeumler@drklvnds.de
Telefon: 0511 28000 - 400
Jan Arne Schubert
Email: janarne.schubert@drklvnds.de
Telefon: 0511 28000 - 404
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