Schulsanitätsdienst
Der Schulsanitätsdienst ergänzt und sichert die Erste-Hilfe-Versorgung an der Schule. Schüler/-innen, die in Erster Hilfe ausgebildet sind, stellen im Rahmen des Schulsanitätsdienstes – mit ihren Lehrkräften – die Erstversorgung ihrer Mitschüler/-innen und Lehrkräfte im Falle von Unfällen, Verletzungen und Krankheit sicher.
In regelmäßigen AG-Sitzungen vertiefen und erweitern die Schulsanitäter/-innen ihre Kenntnisse der Ersten Hilfe, der Unfallverhütung und zur Gesundheitsförderung, sie klären organisatorische Fragen, und warten den Raum und das Material. Eine schulische Lehrkraft leitet und betreut die AG. Dabei wird sie von einer Ansprechperson im DRK-Kreisverband unterstützt.
Im Schulsanitätsdienst können alle Schüler/-in ab der 5.Klasse aktiv werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
Seit 2007 gibt es ein bundesweit einheitliches Markenzeichen
für den SSD.
Seit 2002 unterstützt die BARMER
jeden neu gegründeten Schulsanitätsdienst des Jugendrotkreuzes mit einem Starter-Kit. Mehr zu den Förderbedingungen gibt es im aktuellen Rundschreiben.
Wenn Sie Fragen zum Schulsanitätsdienst haben, wenden Sie sich einfach an das Jugendrotkreuz in Ihrem DRK-Kreisverband
oder an Ihre Ansprechpartnerin im Landesverband Niedersachsen.
Weitere Informationen:
Deutsches Jugendrotkreuz
| Erwinstrasse 7
| Tel.: 0511 / 28 000 - 402 Fax.: - 407
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last modified: 11.05.2010 cm